Bewerbung

Zugangs-/ Zulassungsbedigungen

Zugangskriterien:

  • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss, zusätzlich eine daran anschließende qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr

Zulassungskriterien (ausschlaggebend falls mehr Bewerber_innen als Studienplätze vorhanden):

  • Wünschenswert: zweijährige Berufserfahrung in der Sozialen Arbeit
  • Gute Kenntnisse in englischer Sprache und Grundkenntnisse in Forschungsmethoden

Zulassungsordnung 2014 (PDF)

Zulassungsordnung 2016 (PDF)

Bewerbungsunterlagen

Das Bewerbungsformular für den Studiengang MSW 13 (Beginn im März 2024) finden Sie hier:

Bewerbungsformular_2024

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF an folgende E-Mail-Adresse: info@mrma-berlin.de. Wenn Sie zum Studiengang zugelassen werden, senden Sie uns bitte nach Aufforderung eine beglaubigte Kopie Ihrer Zeugnisunterlagen per Post zu.

Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Studiengang endete am 31. Januar 2024. Der nächste Durchgang startet im März 2026. Die Bewerbungsfrist endet am 01.12.2025

Kosten

Studienbeiträge: (vorbehaltlich der Feststellung des Haushaltsplans 2024) 8.700.- € zahlbar in 30 Folgeraten à 290.- €, darin enthalten ist die Lehre, Coachinggutscheine, alle Prüfungen sowie die Bereitstellung von Studienmaterialien. Hinzu kommen die Immatrikulationsbeiträge (Studierendenschaft/Studierendenwerk), die jedes Semester an eine der drei Kooperationshochschulen entrichten werden müssen (zurzeit zwischen ca. 56,- und 117,- Euro). Zusätzlich kann ein Semesterticket erworben werden (zurzeit 193,80 Euro).

Steuerliche Absetzbarkeit (Angaben ohne Gewähr)
Sie können Ausgaben für Weiterbildung u. U. steuerlich geltend machen. Fortbildungskosten, die mit dem ausgeübten Beruf in Verbindung stehen, in denen Kenntnisse erweitert oder die berufliche Stellung sowie die Einnahmen gesichert werden, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Arbeitgeber und Selbstständige können u.U. die Kosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

Hinweise

Staatliche Anerkennung nach SozBAG:

Wenn Sie in Ihrem Erststudium kein grundständiges Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik abgeschlossen haben, können Sie mit einem Master in Sozialer Arbeit keine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter_in nach den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SozBAG) erhalten. Hierfür ist ein grundständiges Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, also Diplom oder Bachelor, erforderlich. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Berliner Senatsverwaltung